Krank im Ausland: Wer bezahlt?
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Anfrage von Frau S. T.
Ich plane eine längere Reise und möchte mich vorab erkundigen, wie ich abgesichert bin, sollte mir im Ausland gesundheitlich etwas zustossen. Kommt meine Schweizer Krankenversicherung dafür auf?
Antwort von Dr. iur. Caroline Suter
Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält eine Versichertenkarte. Sie gewährt in den EU/EFTA-Ländern Anspruch auf medizinisch notwendige, unvorhergesehene Leistungen. Die Kosten werden in der Regel vom Versicherungsträger des Reiselands übernommen, der diese von der Schweizer Krankenversicherung zurückfordert. Die Kostenbeteiligung (der Selbstbehalt) richtet sich nicht nach der hiesigen Krankenversicherung, sondern nach den Vorschriften des Reiselands, und muss in der Regel vor Ort beglichen werden. Dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz. Die im Ausland bezahlte Kostenbeteiligung wird auch nicht auf die Franchise und den Selbstbehalt in der Schweiz angerechnet. Unter www.kvg.org können Sie unter der Rubrik «Privatpersonen – Aufenthalt in der EU/EFTA» nachschauen, wie hoch diese Kostenbeteiligungen in den jeweiligen Ländern sind.
Bei Reisen ausserhalb der EU/EFTA übernimmt die schweizerische Krankenversicherung für Behandlungen in Notfällen maximal den doppelten Betrag der Kosten, der für die entsprechende Behandlung in der Schweiz vergütet würde. Je nach Land können die Heilungskosten bedeutend höher sein als in der Schweiz, beispielsweise in den USA, Australien, Kanada oder Japan. Für Reisen in diese Länder kann eine Reiseversicherung nützlich sein. Da es sich bei einer solchen um eine Privatversicherung handelt, werden Behandlungskosten für vorbestehende Krankheiten – etwa in Zusammenhang mit HIV – jedoch nicht übernommen. Die Behandlungskosten müssen in der Regel vor Ort beglichen werden und werden nach der Rückkehr in die Schweiz von der Krankenversicherung zurückerstattet.
Wenn Sie planen, längere Zeit (ein Jahr und mehr) im Ausland zu verbringen, sollten Sie versuchen, mit Ihrer Krankenversicherung auszuhandeln, weiterhin bei ihr versichert zu bleiben. Diese Option ist bei einer Auswanderung ausgeschlossen. Haben Sie eine Zusatzversicherung, sollten Sie diese sistieren, sofern die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) diese Option vorsehen. Viele Zusatzversicherungen bieten diese Möglichkeit an, oft bis zu fünf Jahre. Dann ruht die Versicherung bis zu Ihrer Rückkehr in die Schweiz. In diesem Fall wären Sie während des Auslandaufenthalts zwar nicht zusatzversichert, könnten bei der Rückkehr in die Schweiz aber zu den gleichen Bedingungen wieder einsteigen. Dies ist deshalb wichtig, weil es andernfalls nicht möglich ist, mit einer HIV-Diagnose eine Zusatzversicherung abzuschliessen.