HIV und Krankenversicherung
Frage von Herrn A. S.: Ich bin HIV-positiv, unter der Nachweisgrenze und ziehe zu meinem Partner in die Schweiz. Ist es möglich, in eine schweizerische Krankenversicherung aufgenommen zu werden? Wen muss ich über meine HIV-Infektion informieren?

Dr. iur. Caroline Suter antwortet:
Wer seinen Wohnsitz und/oder Arbeitsort in die Schweiz verlegt, muss sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse versichern. Es steht Ihnen offen, die Krankenkasse frei zu wählen, und diese ist im Rahmen der obligatorischen Grundleistungen verpflichtet, Sie unabhängig von Alter und Gesundheitszustand ohne Einschränkungen zu versichern. Die Krankenkasse wird Sie nicht nach HIV oder anderen vorbestehenden Krankheiten fragen, und Sie müssen dies vor Vertragsschluss nicht bekannt geben.
Andere Regeln gelten für Zusatzversicherungen. Da es sich dabei um freiwillige Privatversicherungen handelt, dürfen diese Gesundheitsfragen stellen und Menschen mit HIV, anderen vorbestehenden Krankheiten oder in fortgeschrittenem Alter ausschliessen. Allerdings ist es so, dass die Grundversicherung in der Schweiz alle notwendigen Leistungen in Bezug auf eine HIVInfektion und andere Krankheiten deckt.
Weiter gilt es zu erwähnen, dass die Versicherten bei entstandenen Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente zuerst gewisse Kosten selber übernehmen müssen – einerseits im Rahmen der Franchise, andererseits im Rahmen des Selbstbehalts. Die ordentliche gesetzliche Franchise beträgt 300 Franken pro Kalenderjahr, kann jedoch von den Versicherten freiwillig erhöht werden, um in den Genuss von Prämienrabatten zu kommen. Eine Erhöhung der Franchise empfiehlt sich jedoch nicht, wenn Sie die antiretrovirale Therapie nehmen. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Krankheitskosten die Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten, abzüglich eines 10-prozentigen Selbstbehalts bis maximal 700 Franken. Einen Überblick über die schweizerischen Krankenkassen (inkl. Prämienvergleich) finden Sie unter www.priminfo.admin.ch. Eine Übersicht über die in der Schweiz erhältlichen antiretroviralen Medikamente finden Sie in der Arzneimitteltabelle, die Sie in unserem Shop (shop.aids.ch) kostenlos herunterladen können.
Ein Arbeitgeber darf Ihnen im Anstellungsgespräch nur Fragen stellen, die in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Fragen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, sind nicht zulässig – also beispielsweise nach Schwangerschaft, Religion oder sexueller Orientierung. Ganz besonders gilt dies auch für die HIV-Infektion. Ob man HIV-positiv ist oder nicht, muss grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Sollte Sie der Arbeitgeber trotzdem danach fragen, dürfen Sie diese unzulässige Frage mit Nein beantworten. Weitere Informationen zum Thema Arbeit finden Sie in der Broschüre «Job und HIV», die Sie ebenfalls in unserem Shop herunterladen können.