Gästeversicherung
Frage von Frau T.S. : Im Sommer kommt mein Bruder aus Bolivien für einige Wochen zu Besuch, er lebt mit HIV. Wir überlegen, ob wir für diese Zeit eine Versicherung abschliessen sollen, falls während seines Aufenthalts gesundheitliche Probleme auftreten sollten.
Dr. iur. Caroline Suter antwortet:
Als Nicht-EU-Bürger benötigt Ihr Bruder für die Einreise in die Schweiz für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ein Schengen Visum, das bei der Schweizer Auslandvertretung in Bolivien beantragt werden kann. Für einen längerfristigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz wäre ein nationales Visum erforderlich. Für die Erteilung eines nationalen Visums bedarf es einer Bewilligung des kantonalen Migrationsamts, das für den in der Schweiz beabsichtigten Aufenthaltsort zuständig ist.
Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums ist unter anderem eine Krankenversicherung, die für die gesamte Aufenthaltsdauer Versicherungsschutz gewährt, mit einer Mindestdeckung von 50'000 Franken. Da ausländische Versicherungen in der Regel keine Spital- und Heilungskosten in der Schweiz übernehmen, muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um die sogenannte Gästeversicherung. Diese kann Ihr Bruder entweder selbst online abschliessen, oder Sie können dies für ihn tun. Es gibt verschiedene Anbieter von Gästeversicherungen. Achten Sie unbedingt darauf, dass sich die Gästeversicherung ausdrücklich auf das Schengen-Visum bezieht. Der Versicherungsnachweis kann dann dem Visumsantrag beigelegt werden.
Eine Gästeversicherung deckt die Kosten für notfallmässige medizinische Behandlungen von Krankheiten und Unfällen sowohl in der Schweiz als auch im gesamten Schengen-Raum. Dazu gehören beispielsweise Heilmassnahmen, Spitalaufenthalte, Medikamente und Pflege. Im Schadenfall ist in der Regel ein Selbstbehalt von 200 Franken zu bezahlen, der für ältere Personen teilweise erhöht ist. Nicht versichert sind Unfälle und Krankheiten, die bereits vor der Einreise bestanden haben, sowie deren Folgen, Komplikationen, Verschlimmerungen oder Rückfälle, geplante Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen zur Krankheitsprävention, Schwangerschaft und Geburt, psychische Leiden sowie Zahnerkrankungen. Das bedeutet, dass Behandlungen und Medikamente im Zusammenhang mit der HIV-Erkrankung Ihres Bruders leider nicht versichert sind, da es sich dabei um eine vorbestehende Erkrankung handelt.
Die Gästeversicherung sieht in der Regel ein Höchstalter zwischen 70 und 80 Jahren vor. Die genauen Bedingungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entnehmen. Wird der Antrag auf ein Schengen-Visuma bgelehnt, werden bereits bezahlte Prämien von der Versicherung zurückerstattet.